Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese gelten, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird, für alle Geschäftsbeziehungen. Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Gegenbestätigungen oder sonstigen Bedingungen von Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
  2. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Verbraucher sowie Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  3. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit:

LTF Labortechnik GmbH & Co. KG
Hattnauer Straße 18, 88142 Wasserburg
Tel.: 08382 / 9852 0 – Fax: 08382 / 985232
E-Mail: info@labortechnik.com

3. Angebot und Umfang von Lieferungen

  1. Alle zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Abmessungs- und Gewichtsangaben, Zeichnungen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, als annähernd genau zu verstehen. An Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Urheber- und Eigentumsrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Insoweit verweisen wir auf unseren Haftungsausschluss.
  2. Die Darstellung unserer Angebote und Produkte sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Die Bestellung des Kunden erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Diese Bestellung ist ein bindendes Vertragsangebot. Die Verträge kommen dann durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande.
  3. Für den Umfang der Lieferungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

4. Lieferfrist, Verzug, Rücktritt vom Vertrag

  1. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, eine verbindliche Lieferfrist wurde schriftlich zugesagt.
  2. Die Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Käufer voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Lieferfristen entsprechend, sofern nicht der Lieferer die Verzögerung zu vertreten hat.
  3. Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz des darauf entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche blieben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
  4. Der Käufer ist nur dann berechtigt wegen Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. Diese Rücktrittsmöglichkeit tritt in Kraft, nachdem uns der Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
  5. Sofern dem Käufer durch die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine bzw. im Falle des von uns zu vertretenden Verzuges ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung, soweit ihm durch die Verspätung nachweisbar ein Schaden entstanden ist, zu fordern. Die Verzugsentschädigung beträgt 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges bezogen auf die verspätet fertiggestellte Ware. Insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Dies gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten.

5. Rücksendungen

  1. Für Rücksendungen sind nur unsere Originalverpackungen oder von uns freigegebene Verpackungen zu verwenden. Diese werden von uns auf Anfrage auch geliefert. Falls Rücksendungen per Post nicht möglich sind, können Geräte von uns auch abgeholt werden. Zur Rücksendung zwingend notwendig ist das ausgefüllte Zertifikat Gerätedekontamination welches auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung.
  2. Für Schäden, die aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackungen an den Waren entstehen, haftet ausschließlich der Käufer.

6. Höhere Gewalt

Im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik, Aussperrung, sowie beim Eintreten von unvorhergesehenen Hindernissen, die nicht im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegen, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Dies ist auch der Fall, wenn solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind, oder wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten.

7. Gefahrübergang

  1. Ist der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB geht die Gefahr geht auf diesen über, sobald die Sendung an das Transportunternehmen übergeben worden ist, oder zum Versand unser Lager verlassen hat. Für Verschulden des Transportunternehmens bei Durchführung der Lieferungen haben wir nicht einzustehen. Wir werden daher von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die Waren auf dem Transportweg verloren gehen, zerstört werden oder die Zustellung aus sonstigen Gründen endgültig scheitert.
  2. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Mit der Meldung der Versandbereitschaft wird auch eine vereinbarte Lieferfrist eingehalten.
  3. Wir sind berechtigt, die Ware für den Transport zu versichern, ohne dass dies Einfluss auf den Gefahrenübergang hat.
  4. Soweit der Kunde Verbraucher ist geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden auf diesen über. Wir tragen somit das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung der Ware auf dem Transportweg zu dem Kunden.

8. Preis und Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung

  1. Alle Preise gelten, wenn nicht anders vermerkt ab Lager, unverpackt, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sonstiger Preisbestandteile und anfallender Versandkosten.
  2. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen sofort zahlbar und spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite, mindestens jedoch nach den gesetzlichen Vorschriften, sowie angemessene Bearbeitungskosten berechnet. Der Käufer gerät in Verzug, ohne dass es einer ausdrücklichen Mahnung bedarf. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung bargeldlos auf ein vom Verkäufer bestimmtes Konto zu überweisen. Skontoabzüge sind zulässig, sofern sie vereinbart wurden.
  3. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Sollte ein Scheck nicht gedeckt sein oder kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so steht dem Verkäufer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Werden uns Umstände bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so steht es dem Verkäufer zu, vom Vertrag zurückzutreten oder Sicherheitsleistungen bzw. Vorauszahlungen zu verlangen.
  4. Gegen unsere Forderung darf der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9. Gewährleistung und Haftung

  1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel an der Ware sind vom Käufer innerhalb einer Woche nach Empfang, bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Entdecken, schriftlich anzuzeigen. Der Lieferschein ist der Mitteilung beizufügen.
  2. Der Käufer wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den von ihm erworbenen Waren und Gerätschaften um wissenschaftliche Ausrüstung handelt, die auch eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Leben in sich bergen können, wenn eine unsachgemäße oder gar unbefugte Anwendung erfolgt. Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, die beim Umgang mit diesen Waren und Geräten notwendige Sorgfalt jederzeit walten zu lassen. Weiterhin wird der Käufer alle erdenklichen Schritte unternehmen, welche gewährleisten, dass Unbefugte und unsachgemäße Nutzung der Gerätschaften oder Waren verhindert werden. Von den Gerätschaften sind Kinder fernzuhalten. Die Waren sind nicht zum Verzehr geeignet.
  3. Für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind, wird keine Haftung übernommen: Unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, das Nichtbefolgen der Bedienungsanleitung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
  4. Wir leisten für ordnungsgemäß erhobene und begründete Mängelrügen Gewähr. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
  5. Zur Mängelbeseitigung ist uns angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Die zur Mängelbeseitigung gesetzte Frist ist so zu setzen, dass die Lieferfrist des Kaufvertrages nicht unterschritten wird. Verstreicht diese Frist, ohne dass der Mangel behoben wird, hat der Käufer das Recht, unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis, frei Haus, zurückgesandt werden.
  7. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Für Verzögerungsschäden gilt Ziffer 3 Abs. 4. Der Haftungsausschluss gilt nicht:
    1. bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
    2. in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit;
    3. bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    4. bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das bedeutet solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
  8. Mängelgewährleistungsansprüche, sowie alle anderen, unsere Haftung begründeten Ansprüche, verjähren binnen zwölf Monaten ab Gefahrübergang, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist. Eine spätere Inbetriebnahme durch den Kunden führt nicht zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist. 
  9. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln als die in dieser Ziffer 4 genannten sind ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Käufer in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
  2. Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
  3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes befugt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im Voraus an uns ab, jedoch nur in Höhe von 150 % des noch unbezahlten Anteils unserer Kaufpreisforderung. Darüber hinaus gehende abgetretene Forderungen werden von uns freigegeben.
  4. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen, sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen, durch dritte Hand, hat uns der Käufer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei Zahlungsverzug oder anderweitigem vertragswidrigen Verhalten des Käufers, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns bedeuten nicht den Rücktritt vom Vertrag.

11. Auskünfte und Raterteilung

Technische Beratung, Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten für die von uns gelieferten Waren und sonstige Angaben, wie z.B. auf technischen Merkblättern, erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Insbesondere befreit unsere mündliche oder schriftliche Beratung, sowie die Bereitstellung von Personal den Käufer nicht von seiner eigenverantwortlichen Prüfung der Materialien auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren oder Zwecke und die Gefahr einer Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter.

12. Datenschutz

Bei Vertragsschluss werden die Daten des Käufers von uns auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO gespeichert. Es handelt sich hierbei um Namen, Anschriften, E-Mail Adressen sowie persönliche Ansprechpartner und im Falle einer erteilten Bankeinzugsermächtigung um Kontoverbindungen des Käufers.

Hinsichtlich der Betroffenenrechte sowie des Widerspruchsrechts verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

13. Geltendes Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.
  3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages insgesamt. Es ist sodann eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Stand Juni 2018

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